Newsletter 2013-03
- Newsletter 2013-03
- Brief an Pro Senectute vom 1. Oktober 2013
- Datenschutzrevers
- Merkblatt Weitergabe Personendaten an Kirchgemeinden
Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022
|
|
§ 4 Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.
|
|
§ 5 1 Die Mitgliedschaft erlischt durch
2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft. |