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Zweck und Aufgaben

Der Verband Aargauer Einwohnerdienste verfolgt folgenden Zweck bzw. folgende Aufgaben:

  • Die berufliche Aus- und Weiterbildung.
  • Erfahrungs- und Meinungsaustausch in beruflichen Belangen sowie gegenseitige Unterstützung.
  • Die Wahrung der Interessen der Einwohnerdienste bei Vernehmlassungen zu gesetzlichen und behördlichen Erlassen.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und kommunalen Einwohnerdiensten.
  • Informationen über einheitliche Auslegung von Vorschriften und Weisungen aller Art im Zusammenhang mit den Aufgaben der Einwohnerdiensten.
  • Aktualisierung des Handsbuches für Einwohnerdienste.

 

Die Aufgaben unseres Verbandes sind in folgendem Factsheet zusammengefasst:

Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022

 

§ 4

Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.

 

§ 5

1 Die Mitgliedschaft erlischt durch

  1. schriftliche Austrittserklärung auf Ende des Geschäfts-jahres an den Vorstand mindestens zwei Monate im Voraus
  2. Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages nach erfolgloser, schriftlicher Mahnung durch den Vorstand
  3. Ausschluss durch den Vorstand, wenn ein Mitglied die Interessen des Verbandes verletzt, das Ansehen schädigt oder gegen die Statuten verstösst.

2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft.

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