Zweck und Aufgaben
Der Verband Aargauer Einwohnerdienste verfolgt folgenden Zweck bzw. folgende Aufgaben:
- Die berufliche Aus- und Weiterbildung.
- Erfahrungs- und Meinungsaustausch in beruflichen Belangen sowie gegenseitige Unterstützung.
- Die Wahrung der Interessen der Einwohnerdienste bei Vernehmlassungen zu gesetzlichen und behördlichen Erlassen.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und kommunalen Einwohnerdiensten.
- Informationen über einheitliche Auslegung von Vorschriften und Weisungen aller Art im Zusammenhang mit den Aufgaben der Einwohnerdiensten.
- Aktualisierung des Handsbuches für Einwohnerdienste.
Die Aufgaben unseres Verbandes sind in folgendem Factsheet zusammengefasst:
Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022
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§ 4 Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.
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§ 5 1 Die Mitgliedschaft erlischt durch
2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft. |