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Vorbereitung der Heirat – Anmeldung direkt nach Einreise

Ausländische Personen, welche im Rahmen der Vorbereitung der Heirat in die Schweiz einreisen UND vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) entweder

  • die Bewilligung des Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Vorbereitung der Heirat (Schreiben des MIKA)

oder

  • die Ermächtigung zur Visumerteilung (Einreiseerlaubnis) mit dem Hinweis, dass diese gleichzeitig als Aufenthaltsbewilligung gilt

vorlegen können, haben sich neu innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise direkt bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Die Einwohnerdienste nehmen die Anmeldung im Einwohnerregister vor und senden dem MIKA das ausgefüllte und unterzeichnete A0260 inkl. Kopie des heimatlichen Reisedokuments zu.

Der ausländischen Person kann eine Meldebestätigung durch die Einwohnerdienste ausgestellt werden. Nach der erfolgten Trauung beim Zivilstandsamt wird die Mutation der Heirat im Einwohnerregister vorgenommen und dem MIKA die Mutationsmeldung über die Heirat zugestellt. Sofern der Familienausweis vorhanden ist, soll er dem MIKA eingereicht werden. Das MIKA prüft darauf die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung.

Sollte es zu keiner Trauung kommen, hat die ausländische Person die Schweiz wieder zu verlassen und sich bei den Einwohnerdiensten abzumelden. Dem MIKA wird darauf die unterzeichnete Abmeldeerklärung zugestellt.

Unsere bisherige Empfehlung vom 9. November 2021 wird damit aufgehoben.