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Wohnsitz im Pflegeheim – Stellungnahme des VAE zur Publikation der GAV im UPDATE

Liebe Mitglieder

Im aktuellen UPDATE der GAV (VI / 2024) wird unter Punkt 2.2 auf die Thematik «Wohnsitznahme bei Heimeintritt» eingegangen.

Zwischen dem VAE, der Gemeindeammännervereinigung (GAV), dem Gesundheitsverband Aargau (vaka) und dem DVI haben mehrere Meetings bezüglich dieser Thematik stattgefunden. Entgegen den Formulierungen im UPDATE der GAV kam es am Austausch vom 14. August 2024 aber zu keiner Einigung und der VAE hat sich schon gar nicht mit dem Antrag der GAV an den Regierungsrat zur Anpassung der RMV einverstanden erklärt. Ein solcher Antrag widerspricht explizit der Rechtsauffassung des VAE und dem übergeordneten Recht (Registerharmonisierungsgesetz und dem zugehörigen Merkmalskatalog). Der VAE hat an den Meetings stets die geltende Rechtslage vertreten und mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einwohnerregisterführerinnen und -registerführer das geltende Recht anwenden.

Der VAE hat die GAV aufgefordert, die Korrektur der Publikation im UPDATE (VII / 2024) zu veranlassen. Wir erwarten von den Mitgliedern der GAV ausserdem, dass sie ihre Registerführerinnen und Registerführer dabei unterstützen, die geltende Rechtslage in ihrer Gemeinde korrekt umzusetzen.

Für die Praxishandhabung verweisen wir euch auf die Informationen in unserer News vom 20. März 2024, welche nach wie vor Gültigkeit haben.

Der Vorstand