Wohnsitz im Pflegeheim / Vereinbarung GAV-vaka
Die Vereinbarung zwischen der GAV und vaka hat bei vielen Gemeinden für Verwirrung und Unsicherheit gesorgt. Der VAE verfolgt das Ziel einer fachlich einwandfreien und einheitlichen Praxis im Kanton Aargau. Dieses Ziel weiterzuverfolgen ist mit einer solchen Vereinbarung schwierig. Aus diesem Grund hat sich der VAE dafür eingesetzt, dass die Thematik zeitnah mit Vertretenden der Gemeindeammännervereinigung, des Gesundheitsverbandes Aargau vaka, der Gemeindeabteilung Kanton Aargau, des Verbandes Aargauer Gemeindeschreiber:innen und des VAE, diskutiert wird. Die Besprechung findet Mitte Mai 2024 statt.
Wichtig - Für aktuelle Praxishandhabung gilt Folgendes
Beurteilung Melderecht
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Innerhalb der Gemeinde tragen die Einwohnerdienste die Verantwortung für die Beurteilung des melderechtlichen Wohnsitzes (§ 16 Abs. 2 RMG). Die Einwohnerdienste legen die Meldeverhältnisse weiterhin anhand des Ablaufdiagramms fest. |
Vereinbarung GAV – vaka |
Die Vereinbarung entfaltet gegenüber den Einwohnerdiensten keine Rechtsverbindlichkeit. Die Einwohnerdienste halten sich bei der Beurteilung der Meldeverhältnisse an die gesetzlichen Grundlagen. |
Geltende und relevante Rechtsgrundlagen |
Art. 23 ZGB – Wohnsitzbegriff § 2 RMG Handbuch 5.4.5 Informationsblatt der Gemeindeabteilung vom Februar 2019 Schulungsunterlagen der Infoveranstaltung vom 27.10.2021 (im Mitgliederbereich) Ablaufdiagramm VAE [pdf, 194 KB] (im Mitgliederbereich) |
Wir sind überzeugt, dass diese Hilfestellungen den Einwohnerdiensten die korrekte Beurteilung möglich machen. Sollten dennoch Fragen auftauchen, steht das Fachteam der Mitgliederanfragen gerne zur Verfügung.
Wir bitten euch und empfehlen euch sehr, für die Umsetzung der rechtlich korrekten Beurteilung in eurer Gemeinde besorgt zu sein. Eine grosse Zahl von Amtsstellen stützt sich bei ihrer Tätigkeit ganz selbstverständlich auf die Registereinträge der Einwohnerdienste ab und muss sich auf deren Richtigkeit verlassen können.