Aufhebung Hundekurs-Obligatorium (SKN-Hundekurs)
Am 19. September 2016 hat der Nationalrat als Zweitrat entschieden, das in der nationalen Tierschutzverordnung vorgeschriebene Hundekurs-Obligatorium (Sachkundenachweis) aufzuheben. Der Ständerat hatte der entsprechenden Motion bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt.
Für die Umsetzung des Parlamentsentscheids braucht es Änderungen in den betroffenen Verordnungen. Die Arbeiten dafür werden jetzt aufgenommen. Der Entscheid über die Verordnungsänderungen obliegt dem Bundesrat. Mit der Inkraftsetzung der geänderten Verordnungen ist frühestens per 1. Januar 2017 zu rechnen. Bis zum Termin der Inkraftsetzung der Verordnungsänderungen gilt das aktuelle Recht.
Aktuelle Informationen können auf dem folgendem Link des zuständigen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV abgerufen werden: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/heim-und-wildtierhaltung/hunde/hunde-halten.html
Wie bereits erwähnt, gilt weiterhin das aktuelle Recht, bis die Verordnungsbestimmungen angepasst und in Kraft sind. Mit Informationen zur konkreten Umsetzung ist nicht vor Dezember 2016 zu rechnen.