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Krankenversicherer Reminder

Mit Newsletter 2012-02 (unter Download zu finden) haben wir informiert, dass wir die Krankenversicherer mit Schreiben über das mit der kantonalen Datenschutzbeauftragten erarbeitete einheitliche und datenschutz-rechtlich korrekte Vorgehen orientiert haben. In den vergangenen Monaten häuften sich leider die Meldungen der Einwohnerdienste, dass Adressnachforschungen der Krankenversicherer in unterschiedlicher Form und mit unterschiedlichen Begründungen eintreffen.

Der Vorstand hat darum entschieden, die Versicherer der obligatorischen Krankenversicherung erneut darauf hinzuweisen, dass die (kostenlose) Amts- und Verwaltungshilfe nur im Ausnahmefall zur Anwendung kommt. Wir verweisen auf das Schreiben vom 9. Juni 2016 und bitten euch, zukünftig die Adressnachforschungen in diesem Sinne vorzunehmen. Für die Beantwortung der Anfragen sind die im Handbuch hinterlegten Musterformulare zu verwenden

  • Auskunft einfach, nur Adresse
  • Auskunft erweitert, Personendaten nur mit entsprechender Begründung und beigelegter rechtlicher Grundlage

Weiter wurde darauf hingewiesen, dass allfällige Anfragen per E-Mail via IncaMail oder mit einer anderen Form des verschlüsselten Versands an die Einwohnerdienste zu erfolgen haben und die Einwohnerdienste ihr eigenes standardisiertes Auskunftsformular vorläufig per Post zurücksenden werden.

Schreiben an die Krankenversicherer vom 9. Juni 2016