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Mitteilungen Zivilstandsamt nicht ausdrucken

Seit 1. Januar 2015 erhalten die Einwohnerkontrollen Mitteilungen aus Infostar nur noch elektronisch. Einige Anbieter von Einwohnerkontrollsoftware haben auf die Möglichkeit hingewiesen, diese Meldungen auszudrucken. Auf den Ausdruck und die Aufbewahrung dieser Mitteilungen ist zu verzichten. Gemäss Datenschutzgesetz sind diese Personendaten zweckgebunden und dienen ausschliesslich der Erfüllung der rechtlichen Aufgabe der Einwohnerkontrolle, nämlich der Nachführung des Einwohnerregisters. Aus diesem Grund darf die Einwohnerkontrolle keine Daten und Dokumente auf Vorrat sammeln. Daten sind gemäss Datenschutzgesetz von jeder Stelle gemäss einer rechtlichen Grundlage am Ursprung zu erheben und es gilt die Verhältnismässigkeit (so viel wie nötig, so wenig wie möglich). Somit ist die Einwohnerkontrolle nicht befugt, Informationen aus Datensammlungen anderer Amtsstellen weiterzugeben, beispielsweise an das MIKA. Die Meldungen sind direkt elektronisch zu verarbeiten. Bei Unstimmigkeiten oder fehlenden Mitteilungen ist das zuständige Zivilstandsamt zu kontaktieren.