Grenzgänger EU/EFTA-Staatsangehörige
In diversen Fällen wurde festgestellt, dass ausländischen Personen anstelle einer Grenzgängerbewilligung irrtümlicherweise eine (Kurz-) Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde. Diese falsch ausgestellten Bewilligungen werden vom MIKA nachträglich nicht in Grenzgängerbewilligungen umgewandelt. Solche irrtümlichen Ausstellungen können zudem beträchtliche Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete (Arbeitslosenversicherung, Immobilienerwerb, Krankenkassen-obligatorium, Sozialhilfe, Steuern, etc.) haben.
Der VAE empfiehlt daher anlässlich der Anmeldung bei der Wohngemeinde die Meldeverhältnisse genau abzuklären. Wir verweisen dazu auf das MIKA-Rundmail vom 25.11.2011 (Punkt 7).