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Handbuchänderungen aufgrund der Überarbeitung des amtlichen Katalogs der Merkmale

Der amtliche Katalog der Merkmale (Merkmalskatalog) beruht auf Art. 6 RHG und enthält präzise Angaben zu den Merkmalsausprägungen, den massgebenden Nomenklaturen und den Kodierungsschlüsseln. Er ist ein Instrument, das regelmässig den veränderten Bedürfnissen der Registerführung, allfälligen Gesetzesänderungen oder neuen Anforderungen an die Statistik angepasst werden muss. Eine Aktualisierung des Merkmalskatalogs verlangt in der Regel Anpassungsarbeiten bei den Einwohnerregistern, namentlich im Softwarebereich. Es ist daher vorgesehen, eine Aktualisierung nur im äussersten Bedarfsfall, üblicherweise alle zwei bis drei Jahre, vorzunehmen.

Die vorliegende Version 2014 enthält keine grundsätzlichen Neuerungen gegenüber der Version 01.2008; es wurden bestimmte Merkmalsbeschreibungen präzisiert und Kodierungsanleitungen sowie Prozessbeschriebe vereinheitlicht. Die Ergänzungen und Änderungen dienen nicht nur der Lieferung an die Statistik (eCH-0099) sondern hauptsächlich dem Datenaustausch unter den Registern (eCH-0020). Dem BFS ist es wichtig, die Kohärenz zwischen dem amtlichen Katalog der Merkmale sowie dem Datenstandard eCH-0011 Personendaten (Art- 6 RHG) zu halten. Folglich müssen Änderungen sowohl im Katalog als auch im Standard kontinuierlich nachgeführt werden. Das Handbuch VAE wurde entsprechend nachgeführt.

Die wichtigsten Änderungen können hier heruntergeladen werden.