Neues Antragsverfahren für IDK bei den Gemeinden (NAVIG)
Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Verfahren für die Beantragung einer Identitätskarte bei der Wohnsitz-gemeinde modernisiert wird. Das heutige Verfahren mit Papierformularen wird bis Ende 2014 durch ein elektroni¬sches Verfahren abgelöst.
Bitte beachten
Gemäss Art. 61 Abs. 3 VAwG muss NAVIG bis Ende 2014 in allen betroffenen Gemeinden, also allen Aargauer Gemeinden, eingeführt sein. Ab 01.01.2015 können keine Anträge in Papierform mehr verarbeitet werden.
Anlässlich unserer Generalversammlung im März 2014 hat Philipp Bättig, Projektleiter NAVIG des Bundesamtes für Polizei fedpol, über das neue Antragsverfahren informiert. Die Präsentation ist unter www.gemeinden-ag.ch Downloads Generalversammlung 2014 zu finden. Durch das Pass- und Patentamt wurde im Juni sämtlichen Aargauer Gemeinden das Infoschreiben des fedpol zum Projekt NAVIG weitergeleitet.
Was ist zu tun?
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Es ist festzulegen, welche der möglichen Varianten sich am besten eignet.
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Ist der Entscheid gefallen, wird der IT-Dienstleister oder Softwarehersteller kontaktiert. Es ist zu klären, ob der Standard eCH-0156 im Einwohnerregister implementiert ist.
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Für den Rollout von NAVIG muss bei fedpol (navig@fedpol.admin.ch) der entsprechende Link und die Installationsanleitung angefordert werden.
Aktueller Status
Das fedpol hat uns informiert, dass per 26. August 2014
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41 Gemeinden NAVIG bereits nutzen
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35 Gemeinden NAVIG installiert haben
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41 Gemeinden NAVIG nächstens installieren werden.
D.h. dass sich mehr als 90 Gemeinden bis jetzt nicht um die Installation bemüht haben. Wir bitten diese Gemeinden, sich wie erwähnt und in der Info des fedpol beschrieben, mit dem IT-Dienstleister oder Softwarehersteller in Verbindung zu setzen, damit sämtliche Aargauer Gemeinden bis spätestens Ende 2014 NAVIG produktiv im Einsatz haben.
Für weitere Informationen oder Fragen steht das fedpol (navig@fedpol.admin.ch) gerne zur Verfügung.