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Ausländische Zivilstandsereignisse von ausländischen Staatsangehörigen

Empfehlung des Aargauischen Verbands für Zivilstandswesen und des VAE.

Der Aargauische Verband für Zivilstandswesen und der VAE empfehlen bei dieser Thematik folgendes Vorgehen.

Da immer mehr ausländische Staatsangehörige im Infostar erfasst sind, sollte bei Änderungen im Personenstand etc. unbedingt vor der Eintragung im Einwohnerregister auch bei Auslän­dischen Staatsangehörigen abgeklärt* werden, ob die betroffene Person bereits in Infostar verzeich­net ist. Ist dies der Fall, müssen die entsprechenden Originaldokumente betreffend Änderung (z.B. ausländischer Eheschein etc.) dem zuständigen Zivilstandskreis abgegeben werden. Der Zivilstands­kreis muss dann der kantonalen Aufsichtsbehörde diese Dokumente zur Eintragungsverfügung einreichen.

*z.B. über UPI-Viewer:

Wenn die Person in Infostar erfasst ist, steht:
„Falls die oben angezeigten Daten falsch sind, bitten wir Sie, sich für deren Berichtigung an das Zivilstandsamt zu wenden.“

oder

mittels telefonischer Rückfrage beim Zivilstandsamt.

Der AVZ stellt uns zudem eine Übersicht (Bestellung Dokumente) zur Verfügung, aus welcher ersichtlich ist, welche Zivilstandsdokumente bei welchen Ämtern zu beziehen sind.