Anmeldung in kantonaler Asylunterkunft
Der VAE hat festgestellt, dass es Unklarheiten bei der Anmeldung von Personen gibt, die in Asylunterkünften des Kantons wohnen.
In der nachfolgenden Tabelle findet ihr die korrekte Handhabung der Anmeldung:

Anmeldung bei der Gemeinde
Wenn es zur Erteilung einer F oder B Bewilligung kommt, wird die Person in der kantonalen Unterkunft im Einwohnerregister angemeldet. Da die Personen zuvor noch in keiner anderen Gemeinde gemeldet waren, wird als Zuzugsort nicht der Standort der vorherigen Asylunterkunft aufgenommen, sondern unbekannt. Jeder Einwohnerdienst kann individuell einen internen Vermerk "Zuweisung durch Kanton" erfassen. Mit dem Vermerk haben die Personen keine Probleme, sollten sie in der Zukunft die Wohnorte mittels Hauptwohnsitzbescheinigungen belegen müssen. Wird ein Vermerk angebracht, muss sichergestellt werden, dass dem kantonalen Einwohnerregister der Meldecode "unbekannt" geliefert wird.
Beispiele zum Vermerk "Zuweisung durch Kanton"
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Innosolv city
Im innosolv city kann im Wertebereich ein neuer Herkunftsort erfasst werden.

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HISoft
In dieser Software kann manuell ein Text zum Zuzugsort “unbekannt” erfasst werden.
Als Zuzugsdatum wird das letzte Datum gemäss Stammdatenblatt verwendet.
Falsch erfasste Personen
Sollten Personen bereits erfasst worden sein, für die keine Meldepflicht gemäss der obenstehenden Tabelle besteht, sind diese Personen aus dem Einwohnerregister zu löschen. Der Zuzug soll storniert werden und die Person wird aus dem Einwohnerregister gelöscht.
Gerne möchten wir in diesem Zusammenhang auf unseren Leitfaden [pdf, 565 KB] auf der Homepage im Mitgliederbereich verweisen. Ab Kapitel «1.4 Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene» wird die Meldepflicht im Detail erklärt.