Neue Schulverwaltungssoftware PUPIL@AG
Im Juni 2026 informierte das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Volksschule, die Schulleitungen über die Einführung der neuen kantonalen Schulverwaltungssoftware PUPIL@AG. Mit der Anwendung der neuen Software verlangen die Schulen die Verwendung der AHV-Nummer als eindeutiges Identifikationsmerkmal.
Der Verband Aargauer Einwohnerdienste (VAE) weist darauf hin, dass die Weitergabe von AHV-Nummern an Schulen nach den derzeit geltenden Datenmatrizen nicht zulässig ist. Insbesondere dürfen AHV-Nummern weder über Mutationsmeldungen noch mittels Excel-Listen an Schulen übermittelt werden. Auch können die weitergegebenen Daten aktuell nicht gefiltert werden. Somit werden aktuell sämtliche Einwohnerdaten bei einer Anbindung an das Einwohnerregister an PUPIL weitergegeben. Entsprechend ist eine Anbindung der Schulverwaltungssoftware an das Einwohnerregister zum Zweck des Bezugs dieser Daten nicht zulässig.
Aktuell ist der VAE mit dem Kanton in Abklärung, ob und wie die AHV-Nummern den Schulen bekannt gegeben werden dürfen. Solange wir noch keine klare Vorgehensweise haben, bitten wir die Einwohnerdienste, keine Daten an die Schule weiterzugeben. Sollte ein Einwohnerdienst die Daten doch an die Schule weitergeben wollen, so muss dies mittels einer Verfügung durch den Gemeinderat erfolgen. Die Verfügung muss eine Datenfolgeabklärung und die gesetzlichen Grundlagen für die Herausgabe der Daten enthalten.
Gemäss Rückmeldungen von Mitgliedern aus dem Verband wurde PUPIL bereits bei einigen Einwohnerdiensten an das Einwohnerregister angeschlossen. Damit der VAE einen Überblick über die bereits erschlossenen Einwohnerdienste hat, wären wir den Mitgliedern dankbar, wenn die bereits angeschlossenen Einwohnerdienste die nachfolgende Umfrage ausfüllen würden.
Umfrage zur Anbindung von PUPIL@ag
Sobald neue Erkenntnisse in dem Projekt vorhanden sind, wird sich der VAE wieder bei den Mitgliedern melden.