Reisedokumente ohne maschinenlesbare Zone (MRZ)
Ab dem 3. August 2026 sind Personalausweise von EU-/EFTA-Staatsangehörigen, die keine maschinenlesbare Zone (MRZ) aufweisen, nicht mehr gültig.
Ab diesem Stichtag dürfen solche Ausweise bei einer Anmeldung aus dem Ausland nicht mehr akzeptiert werden, da sie rechtlich keine Gültigkeit mehr besitzen. Die betroffenen Personen sind mit dem Hinweis auf die Beschaffung eines neuen, gültigen Ausweisdokuments (Identitätskarte oder Pass) wegzuweisen. Eine Anmeldung ist in diesen Fällen zu verweigern.
Bei Verlängerungen von bereits geregelten Ausweisen sind hingegen keine Massnahmen erforderlich.