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Hinweis zur Handhabung von Adressauskünften an die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV)

In letzter Zeit haben wir vermehrt Anfragen erhalten, in denen im Zusammenhang mit Adressauskünften an die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) auf eine angebliche Vereinbarung mit den Gemeinden im Kanton Aargau verwiesen wird. Aus diesem Anlass möchten wir euch über die korrekte Handhabung solcher Auskünfte informieren.

Es besteht keine Vereinbarung zwischen der AGV und den aargauischen Gemeinden. Die Praxis der Auskunftserteilung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG).

Die AGV ist als öffentlich-rechtliche Anstalt Teil der kantonalen Verwaltung. Gemäss § 10 Abs. 4 VRPG sind Amts- und Rechtshilfeleistungen gebührenfrei zu erbringen. Bei geringfügigem Aufwand kann die ersuchte Behörde zudem auf die Erhebung von Auslagen verzichten.

Wir danken für die Berücksichtigung.

Der Vorstand