Verzicht Heimatscheinabgabe
Liebe Mitglieder
Seit dem 1. Januar 2019 sind die Einwohnerdienste berechtigt, im Abrufverfahren Daten aus dem elektronischen Personenstandsregister (Infostar) zu beziehen. Dafür ist eine Schnittstelle zwischen diesem Register und dem Einwohnerregister erforderlich. Mit der Möglichkeit, die benötigten Personendaten via Einwohnerregistersoftware aus Infostar abzurufen, ergibt sich für die Einwohnerdienste eine neue Ausgangslage. Der Heimatschein ist für die Erfassung der Personendaten nicht mehr notwendig. Es stellt sich daher die Frage, wie mit der Hinterlegungspflicht des Heimatscheins umzugehen ist.
Der Verband Aargauer Einwohnerdienste empfiehlt – nach Rücksprache mit der Gemeindeabteilung – folgendes Vorgehen:
- Es sollen keine Heimatscheine mehr für volljährige Personen bestellt werden.
- Bei Zivilstands- oder Namensänderungen sollen die alten Heimatscheine vernichtet und wenn möglich im Einwohnerregister eine Notiz dazu gemacht werden.
- Es sollen keine neuen Heimatscheine bei Zivilstands- oder Namensänderungen bestellt werden.
- Bei Wegzug ohne Heimatschein soll die Gemeinde die Einwohnerin/den Einwohner informieren, dass er sich über eine mögliche Hinterlegungspflicht in der neuen Gemeinde erkundigen soll. Zudem wird die neue Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass kein Heimatschein mehr hinterlegt war.
- Auf die Heimatscheinbestellung kann nur verzichtet werden, sofern die Infostar-Anbindung von der Einwohnerregistersoftware gewährleistet ist.
- Bevor eine Anmeldung ohne Heimatschein mutiert werden darf, muss der elektronische Infostarabgleich abgewartet werden.
- Die vorhandenen gültigen Heimatscheine sollen trotzdem weiterhin entgegengenommen und aufbewahrt werden. Es besteht im RMG immer noch die Hinterlegungspflicht.