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Abschaffung Gebühren eUmzug

Im Kanton Aargau werden die ausländerrechtlichen Gebühren direkt mit eUmzug bezahlt. Die Gebühr für minderjährige EU/EFTA-Staatsangehörige beträgt CHF 21.10. Systemtechnisch kann jedoch nicht zwischen einer Gebühr von CHF 31.10 und CHF 21.10 unterschieden werden, was mühsame Verrechnungen oder Rückzahlungen zur Folge hat.

Der Vorstand hat sich nun dazu entschlossen, das Gebühreninkasso via eUmzug zu deaktivieren. Das heisst, dass bei einem Zu- oder Umzug mit eUmzug keine Gebühren mehr einverlangt werden und diese nun durch die Einwohnerdienste aufgrund der MIKA-Rechnung den Einwohnern direkt in Rechnung zu stellen sind.

Der VAE wird mit eUmzug Aargau die nötigen Schritte einleiten.

Die Umstellung erfolgt auf 01.01.2024.