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Neues Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)

Per 1. September 2023 ist das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten. Abklärungen mit dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) und der kantonalen Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) haben ergeben, dass das neue Gesetz keine Auswirkungen auf die Arbeit der Einwohnerdienste hat. Es kommt weiterhin die kantonale Gesetzgebung (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) zur Anwendung.