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Adressanfragen der CSS betr. KVG

Die CSS Krankenversicherung ist mit einem Anliegen an den VAE getreten. Anstelle der Beilage der Krankenversicherungspolice, wollen sie eine in die Adressanfrage integrierte Versicherungsbestätigung als Interessennachweis einführen. Diese Änderung sei nötig, da die Police als besonders schützenswertes Dokument klassifiziert wurde.

Die Abklärungen beim Rechtsdienst der Gemeindeabteilung haben ergeben, dass der Vorschlag der CSS Krankenversicherung als Lösung akzeptiert werden kann. Der Rechtsdienst schreibt: «Insbesondere würde dadurch dem Verhältnismässigkeitsprinzip bzw. dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung getragen, da nicht sämtliche in den Policen enthaltenen Daten erforderlich sind, um die Berechtigung zum kostenlosen Datenbezug beurteilen zu können.»

Die Versicherungsbestätigung wird nicht als zusätzliches Dokument der Anfrage beigelegt, sondern in Form eines Satzes in die Anfrage integriert (Beispiel: Die gesuchte Person ist nach KVG bei uns versichert.).

Der Vorstand des VAE wird dieses Vorgehen auch den anderen Krankenversicherern vorschlagen und hofft somit auf eine einheitliche Lösung.

Bitte beachtet, dass nur Auskünfte kostenlos sind, welche das KVG betreffen. Anfragen die das VVG betreffen, werden weiterhin wie Anfragen von privaten Dritten behandelt und sind somit kostenpflichtig.