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Neue Leitfäden und Informationen zu Personen mit Schutzstatus S

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Die überarbeiteten und ergänzten Leitfäden zur Verarbeitung von Mutationen betreffend Personen mit Schutzstatus S sind erstellt und ab sofort auch im Mitgliederbereich abrufbar:

Leitfaden Anmeldungen Schutzstatus S (Version 4) [pdf, 135 KB]
Leitfaden Abmeldungen Schutzstatus S (Version 2) [pdf, 189 KB]
Leitfaden Tod Schutzstatus S [pdf, 180 KB]
Leitfaden Umzug Schutzstatus S [pdf, 177 KB]

Der Verband hält an der bisherigen Empfehlung fest, Personen mit Status S welche in kantonalen Unterkünften untergebracht sind, bis auf Weiteres nicht bei den jeweiligen Gemeinden anzumelden. Gegebenenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Neubeurteilung vorgenommen.

Definitive Wohnsitznahme von Personen mit Status S (Erteilung B- oder C-Bewilligungen): Grundsätzlich entscheidet der Bundesrat, wann der Status S aufgehoben wird. Die Betroffenen hätten dann die Möglichkeit, ein Asylgesuch zu stellen (wenn sie sich bei einer Rückkehr bedroht fühlen) oder eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen (aufgrund Arbeit oder persönlichem Härtefall). Dies steht jedoch im Moment noch nicht zur Diskussion.

Herzlichen Dank für die Berücksichtigung und Umsetzung.