Provisorische Aufnahme von ausländischen Staatsangehörigen ins Einwohnerregister
Der Vorstand möchte die Mitglieder darauf hinweisen, dass weiterhin an der Empfehlung aus dem Newsletter 2014_01 festgehalten wird.
Ausländische Staatsangehörige die noch keine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen sind unmittelbar bei Anmeldung am Schalter ins Einwohnerregister aufzunehmen. Es sind keine provisorischen Anmeldungen vorzunehmen.
Ausgenommen sind Anmeldungen von Drittstaatsangehörigen die aus dem Ausland zuziehen.
Hiermit verweist der Vorstand auch auf das aktuelle Rundmail des MIKA vom 15. Dezember 2021 (Punkte 5 und 6).