Datenmatrizen
Aufgrund verschiedener Rückmeldungen erachtet es der Vorstand als wichtig und notwendig, zum Umgang mit den Datenmatrizen nochmals zu informieren.
Im September 2019 hat die Gemeindeabteilung den Gemeinden die mit dem VAE und der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) verbindlichen Datenmatrizen zugestellt. Diese wurden auch den Softwareanbietern zur Umsetzung gegeben. Im Schreiben vom 13. Mai 2020 hat die Gemeindeabteilung auch unseren Softwareanbietern nochmals erläutert, dass diese Datenmatrizen verbindlich sind und einen sogenannten "Aargauer Standard" darstellen.
Es wurde mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass Abweichungen, neue Anforderungen, o.ä., welche für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt werden, zu beantragen sind. Diese Anträge sind an das Präsidium des VAE zu richten. Im Anschluss übernimmt die AG Handbuch die Abklärungen bei der ÖDB und dem Rechtsdienst des DVI zur Umsetzbarkeit. Liegt die Gutheissung vor, wird der Antragsteller durch den VAE informiert und die Umsetzung der neuen Datenmatrize wird durch die Gemeindeabteilung vorgenommen. Sie informiert auch die Gemeinden über die Neuerungen und der VAE kommuniziert diese wiederum an die Softwareanbieter.
Fragen zum Vorgehen können an das Präsidium gerichtet werden.