Neue Portallösung für die Drittmeldepflicht – Information an die Immobilienverwaltungen
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 hat die Fachstelle E-Government Aargau über die neu realisierte Portallösung der Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) informiert.
Die bisherige Portallösung, welche im 2015 realisiert wurde, hat sich bei den Immobilienverwaltungen im Kanton Aargau leider nicht wie gewünscht etabliert. Die neue Lösung vereinfacht die Erfassung von Drittmeldungen noch einmal. Der VAE erhofft sich dadurch, dass die Immobilienverwaltungen wieder vermehrt ihre Drittmeldungen via Portallösung absetzen werden. Dazu ist es wichtig, die Vermieter, Logisgeber und Immobilienverwaltungen auf das Angebot aufmerksam zu machen. In einem ersten Schritt wurden dazu am 30. Juni 2020 die meist vertretenen Immobilienverwaltungen im Kanton Aargau von der Fachstelle E-Government und dem VAE über die neue Lösung informiert.
Wir empfehlen den Einwohnerdiensten, die in ihrer Gemeinde tätigen Vermieter und Logisgeber direkt über das neue Angebot zu informieren. Auch Publikationen auf der eigenen Website dienen dazu, die Bekanntheit zu steigern.
Wir stellen das von der Fachstelle E-Government Aargau versandte Schreiben sowie eine Liste der bereits informierten Immobilienverwaltungen gerne in der Rubrik „Factsheets“ auf unserer Website (Mitgliederbereich) zur Verfügung.