Vorbereitung der Heirat - Zuzugsdatum/Einreisedatum
Der VAE hat in seinem Newsletter 2014_01 empfohlen, eine ausländische Person, die mit Ermächtigung zur Visumserteilung zwecks Vorbereitung der Heirat in die Schweiz einreist, als Einreisedatum das effektive Datum der Einreise einzutragen, als Zuzugsdatum aber das Datum der Heirat zu registrieren.
Gemäss Abklärungen beim Amt für Migration und Integration handelt es sich beim Aufenthalt zur Vorbereitung der Heirat aus rein rechtlicher Sicht um einen Besuchsaufenthalt. Käme es nicht zur Heirat, müsste die nachgezogene Person die Schweiz verlassen und hätte keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Wegweisung könnte jedoch nicht so leicht vollzogen werden, wenn vorher bereits eine Anmeldung bei den Einwohnerdiensten mit Anmeldeformular A0260 gemacht wurde. Der Aufenthalt müsste in einem solchen Fall vom Amt für Migration und Integration geprüft und im Ablehnungsfall verfügt werden.
Wir empfehlen daher nach wie vor, die Anmeldungen im Rahmen der Vorbereitung der Heirat erst nach erfolgter Trauung entgegenzunehmen und das Einreise- sowie Zuzugsdatum gemäss oben erwähnter Empfehlung auf dem Anmeldeformular A0260 sowie im Einwohnerregister zu erfassen.