Empfehlung bezüglich Datenmatrizen
Am 3. September 2019 hat die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau per E-Mail die langersehnten Datenmatrizen inklusive Empfehlung an die Einwohnerdienste versandt. An dieser Stelle geht ein Dankeschön an die Gemeindeabteilung, den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung und die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz.
Die Mustertabellen verstehen sich als Leitfaden für die praktische Anwendung im Mutationswesen. Sie stellen dar, welchen öffentlichen Organen bestimmte Personendaten im Rahmen von regelmässigen automatisierten Mutationsmeldungen aus datenschutzrechtlicher Sicht zugestellt werden dürfen. Sie gehen von Erfahrungswerten und gefestigter Praxis aus, welche Daten von den betreffenden Behörden zur Aufgabenerfüllung in der Regel benötigt werden und bei denen sich aus Effizienzgründen eine automatisierte Mutationsmeldung rechtfertigt.
Wir sind überzeugt, dass die Datenmatrizen in der Praxis die langersehnte Erleichterung bringen werden.
Unsere Arbeitsgruppe IT ist als Vertreterin der Aargauer Einwohnerdienste zurzeit mit den Softwarelieferanten in Kontakt. Die individuelle Kontaktierung durch euch, liebe Leitende von Einwohnerdiensten, ist momentan nicht notwendig. Ihr werdet durch uns sobald als möglich wieder informiert.
Um sicherzustellen, dass alle Einwohnerdienste die Empfehlung der Gemeindeabteilung erhalten haben, lassen wir euch die Informationen hiermit nochmals zukommen.
- Empfehlungsschreiben Gemeindeabteilung
- Datenmeldungen Betreibungsamt
- Datenmeldungen Bezirksgericht
- Datenmeldungen Christ-katholische Kirche
- Datenmeldungen Evangelisch-reformierte Kirche
- Datenmeldungen Feuerwehr
- Datenmeldungen Gemeindesteueramt
- Datenmeldungen Gemeindezweigstelle SVA
- Datenmeldungen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Datenmeldungen Mütter- und Väterberatung
- Datenmeldungen Römisch-katholische Kirche
- Datenmeldungen Schulsekretariat
- Datenmeldungen Versorgungsbetriebe
- Datenmeldungen Wegzugsgemeinde