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Delegation des Verlustscheininkassos des Kantons Zürich an die infoscore AG

In den letzten Wochen sind bei verschiedenen Einwohnerdiensten Adressanfragen der infoscore AG eingegangen. Diese bittet um kostenlose Adressauskunft, da die Finanzdirektion des Kantons Zürich die gesamte Verlustscheinbewirtschaftung der infoscore AG übergeben hat.

Gemäss § 18 Abs. 1 IDAG stellt das öffentliche Organ, welches Personendaten durch Dritte bearbeiten lässt, den Datenschutz durch Vereinbarungen, Auflagen oder in anderer Weise sicher. Insbesondere dürfen Auftragsdatenbearbeitende Bearbeitungen von Personendaten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des öffentlichen Organs keinen weiteren Auftragnehmenden übertragen.

§ 18 Abs. 2 IDAG hält fest, dass das öffentliche Organ für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich bleibt. Die Rechte der Betroffenen sind ihm gegenüber geltend zu machen.

Mit dieser gesetzlichen Grundlage ist eine Übertragung des Inkassos an die infoscore AG zulässig. Der infoscore AG ist es im Zusammenhang mit der Verlustscheinbewirtschaftung des Kantons Zürich jedoch nicht gestattet, Aufgaben an weitere Unternehmen zu übertragen.

Bei der Auskunftserteilung durch die Einwohnerdienste ist Folgendes zu beachten

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Die infoscore AG ist angewiesen, bei jeder Adressanfrage jeweils eine Kopie der Erklärung des Kantons Zürich sowie des jeweiligen Verlustscheins  beizulegen.
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Die Einwohnerdienste erteilen ausschliesslich der infoscore AG eine einfache Adressauskunft.
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Die Auskunft ist kostenlos.
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Die Einwohnerdienste stellen einen sicheren Versand per Post oder Securemail sicher.